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Felix Schläpfer

Dr. sc. nat. habil. oec., selbstständiger Wissenschafter

Zum letzten Mal korrigiert hat das Stimmvolk vor 30 Jahren. Mit einem dreifachen Nein zur „alten Agrarpolitik“ und mit 78% Ja zum neuen Verfassungsartikel über die Landwirtschaft. Drei Jahre später trat das neue Landwirtschaftsgesetz in Kraft.

Seither entschädigt der Bund die Landwirtschaft für gemeinwirtschaftliche Leistungen. Der Bund steuert mit Kennzahlen (Indikatoren) und Zielen.

Wer die Agrarpolitik über die drei Jahrzehnte beobachtet hat, kennt das Stück. Man verkündet Ziele. Die Medien berichten anerkennend. Man liest von Reformen. Man denkt: Es geht etwas.

Aber weil keine entsprechenden Massnahmen beschlossen werden, bleibt alles, wie es ist. Die falschen Anreize, die steigenden Futtermittelimporte, die Umweltschäden, die Widersprüche.

Alle vier Jahre die gleiche Aufführung.

Man muss zwischen Reden und Handeln unterscheiden, zwischen dem Theater und den wahren Absichten. Freundlicher gesagt: Man muss den Bundesrat richtig verstehen.

Wenn der Bundesrat von „Zielen des Bundesrats“ redet, dann meint er wünschenswerte Zustände. Noch ohne Gedanken an Spezialinteressen von Schweineproduzenten, Proviande, Swissmilk und Banken, die Kredite für Stallbauten vergeben. Er meint eine Art hypothetische Brutto-Ziele „vor Interessen“.

Die wahre Absicht des Bundesrats – also nach Berücksichtigung der Spezialinteressen – das ist im Wesentlichen das Beibehalten des heutigen, nicht rechtskonformen Zustands. Das ist nicht einfach eine Behauptung. Das lässt sich anhand von Dokumenten des Bundes belegen.

Das beste Beispiel sind die Ammoniakemissionen, für deren Senkung jährlich hundert Millionen Franken Steuergelder ausgegeben werden. Die Zwischenziele des Bundesrats wurden Mal um Mal verfehlt: 2002, 2006, 2012, 2016, 2018. Sie wurden aufgeschoben und (unverändert) neu verkündet. Gemäss den Zahlen der OECD gingen die Emissionen seit dem Jahr 2000 um vier Prozent zurück, gemäss Zahlen des Bundes um acht Prozent. Sie liegen heute weit über den alten Zwischenzielen und sehr weit (65%) über der rechtlich zulässigen Menge.

Die Medien mit ihren wechselnden Themenzuständigen kennen diese Feinheiten zu wenig. Sie sehen nur das Theater. Sie berichten Mal für Mal anerkennend über Ziele und Reformen – wie gesagt. Sie verstehen den Bundesrat falsch.

Was hat das mit der Initiative zu tun?

Bei der Haltung des Bundesrats muss man auch hier zwischen Reden und Handeln, zwischen Theater und Absichten, unterscheiden. Wenn der Bundesrat in seiner Botschaft zur Initiative schreibt,

„Die Ziele der Ernährungsinitiative und diejenigen des Bundesrates weisen bezüglich der inhaltlichen Stossrichtung eine hohe Übereinstimmung auf“ (S. 19, 25)

und

„Die neuen Verfassungsbestimmungen sind unnötig, da eine Weiterentwicklung der Agrarpolitik in die von der Initiative verlangte Richtung bereits geplant (…) ist“ (Botschaft, S. 26, ähnlich S. 3, 24),

dann redet er von wünschbaren Zuständen und von Weiterentwicklungen, die seit Jahrzehnten ritualartig verkündet, verfehlt und verschoben werden. Etwas anderes zu glauben wäre naiv.

Die Initiative «Für eine sichere Ernährung» will wünschbare Zustände nicht nur verkünden. Sie will sie erreichen oder – beim Ziel für die sichere Versorgung – „anstreben“. Sie verlangt, dass entsprechende Massnahmen beschlossen und umgesetzt werden.

Dass Bundesrat und Parlament im Fall einer Annahme bei der Umsetzung der Bestimmungen zu weit gehen würden, wird nach dem bereits Gesagten wohl niemand befürchten. Wer den wünschbaren Zuständen ein wenig näher kommen möchte, muss ein Ja einlegen.

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Felix Schläpfer hat an der Universität Zürich studiert und doktoriert (Dr. sc. nat.) und in Volkswirtschaftslehre habilitiert. Nach Forschungs- und Lehrtätigkeit in den Bereichen Umweltökonomie, Ressourcenökonomie, Verhaltensökonomie und Finanzwissenschaft an der Universität und ETH Zürich war er Professor an einer privaten Fachhochschule in Zürich. Als Zuständiger für empirische Wirtschaftsforschung hat er in zahlreichen Projekten Grundlagen für die Schweizer Agrarpolitik erarbeitet. Seit 2025 ist er selbständiger Wissenschafter und forscht zu Umweltgütern, Naturkapital, ökonomischen Renten und weiteren Themen. Er ist Mitglied im Editorial Board der Fachzeitschrift Ecological Economics.

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